Weiterentwicklung der Allgemeinen Wehrpflicht


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Abgeschickt von Marcus Weinberg am 03 September, 2009 um 19:28:45

Nach derzeitigem Stand werden mehr als 50 % der jungen Männer eines Jahrgangs weder zum Wehrdienst noch zum Zivildienst herangezogen. Eigentlich müssten alle jungen Männer zur Bundeswehr. Tatsächlich ist die Bundeswehr aufgrund der Truppenreduzierung und der damit einhergehenden Reduzierung der freien Stellen für Grundwehrdienstleistende künftig nicht in der Lage, alle oder zumindest nahezu alle für den Wehrdienst zur Verfügung stehenden jungen Männer zur Ableistung des Wehrdienstes einzuberufen. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Jahr 2005 festgestellt, dass Wehrgerechtigkeit nur gewährleistet sei, wenn die Zahl derjenigen, die tatsächlich Wehrdienst leisten, der Zahl derjenigen zumindest nahe kommt, die nach Maßgabe der Bestimmungen des Wehrpflichtgesetzes für den Wehrdienst zur Verfügung stehen.

Auch wenn formal die Voraussetzungen für die Einhaltung der Wehrgerechtigkeit eingehalten werden, gibt es hier eine Gerechtigkeitslücke!

Die CDU bekennt sich zum Fortbestand der Allgemeinen Wehrpflicht. Ich setze mich mit Blick auf die Wehrgerechtigkeit und vor dem Hintergrund der Meisterung neuer Herausforderungen im Rahmen des demographischen Wandels und des Klimawandels für die Ergänzung der Allgemeinen Wehrpflicht um eine dritte Säule im Bereich des Zivilschutzes ein.

Eine Erweiterung der Allgemeinen Wehrpflicht würde dazu führen, dass nahezu alle jungen Männer eines jeden Jahrgangs zur Ableistung eines verpflichtenden Dienstjahres herangezogen werden können. Innerhalb der Allgemeinen Wehrpflicht können je nach Interessenslage und individuellem Tauglichkeitsgrad Verwendungswünsche geäußert werden, die nach Möglichkeit zu berücksichtigen sind. Priorität hat dabei aber weiterhin der Dienst bei der Bundeswehr. Wehrdienstausnahmen sollte es nicht mehr geben – Rückstellungen dürfen nicht mehr dazu führen, dass die Dienstpflicht vollständig umgangen werden kann. Es ist jungen Männern zuzumuten, dass sie ein Jahr ihres Lebens für unsere solidarische Gemeinschaft einsetzen.

Unter Anbetracht der zurzeit bestehenden Wehrungerechtigkeit und der neuen Herausforderungen muss es konsequenterweise eine Weiterentwicklung der Wehrpflicht geben. Mit dem Grundgesetz wäre solch eine Ergänzung der Wehrpflicht vereinbar. So heißt es in Artikel 12a Absatz 1: „Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.“





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